Transport und Ladungssicherung
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader.
Denken Sie deshalb immer daran, Ihre Ladung vor Fahrtbeginn entsprechend zu sichern. Hier finden Sie die notwendigen Hilfsmittel für das Beladen und anschließende Sichern.
